Das Wichtigste in Kürze

  • Das Thema der Schweigepflichtentbindung löst bei vielen Versicherern eine Kontroverse aus, die auch schon oft vom Bundesverfassungsgericht diskutiert wurde.
  • Im Grunde können Sie zwischen der generellen- und Einzelfallentbindung wählen.
  • Die generelle Schweigepflichtentbindung wirkt im ersten Augenblick einfacher und attraktiver für Sie, hat aber gefährliche Tücken.

In diesem Artikel lesen Sie welche Tücken die generelle Entbindung hat und warum die Einzelfallentbindung Ihnen mehr Sicherheit und Kontrolle bietet.

Schweigepflichtentbindung

Legitimerweise hat jeder das Anrecht auf informelle Selbstbestimmung, wie es auch schon im Grundgesetz verankert ist. Jeder kann frei darüber entscheiden, welche Daten er wem zugänglich macht. Dieses Recht bezieht sich natürlich auch auf sensible Gesundheitsfragen. Doch eine grundsätzliche Verweigerung der Auskunft ist manchmal nicht von Vorteil.

Definition – Was ist eine Schweigepflichtentbindung

Das Wort setzt sich zusammen aus der “Verschwiegenheitspflicht” und “Entbindung”.

Schauen wir uns zunächst den ersten Teil des Wortes an: Verschwiegenheitspflicht: ist die rechtliche Verpflichtung einer Berufsgruppe, zu Wahrung Ihr anvertrauter Geheimnisse, bzw. Daten.

Wer “zum Schweigen verpflichtet ist”, können Sie dem § 203 StGB entnehmen. Grundsätzlich aber gibt es immer dann eine Schweigepflicht, wenn die Weitergabe der Information einen Nachteil für die betroffene Person bedeuten könnte.

Das Wort “Entbindung” steht für die Befreiung, bzw. Lösung der Schweigepflicht. Die Schweigepflichtentbindung bedeutet somit die Auferhebung der Pflicht des Schweigens. In der Regel muss diese Schweigepflichtentbindung schriftlich erteilt werden.

Die “Tücke” bei der Schweigepflichtentbindung

Gerade in Bezug auf Versicherer ist die Entbindung von der Schweigepflicht ein wichtiges Hilfsmittel für die Prüfung Ihrer Anträge, Risikoentscheidungen und letztendlich der Festsetzung ihres Tarifes mit der Gewissheit, keine falschen Zuschläge berechnet zu haben.

Viele Versicherer verunsichert dieses Thema und so möchte ich heute Auskunft darüber geben, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen: Grundsätzlich herrscht seit 2010 bei vielen Versicherungen die Bemühung die Verträge und Anträge so transparent zu gestalten, dass weder beim Versicherer, noch beim Arzt Unbehagen entsteht, wenn sie zu Zwecken einer Leistungsprüfung von der Schweigepflicht entbunden werden sollen. Dabei gibt es jedoch zwei generelle Arten der Schweigepflichtentbindung, welche besonders relevant sind.

Arten der Schweigepflichtentbindung

  1. Schweigepflichtentbindung zum Zwecke der Auskunft bei Leistung
  2. Schweigepflichtentbindung zum Zwecke der Auskunft bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

1. … zum Zwecke der Auskunft der Leistung

Bei der Schweigepflichtenbindung zum Zwecke der Auskunft der Leistung kann es oftmals zu Problemen kommen. Leider wird zu häufig die Möglichkeit einer generellen Entbindung gewählt, die jedoch nicht von Vorteil sein muss. Um generellen Entbindungen zu entgehen, sollten Sie auf Formulierungen achten wie „Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung oder Leistungsprüfung erforderlich ist – meine Daten bei Ärzten, …..erhebt“.

Das Problem der generellen Entbindung

Das Problem bei der generellen Entbindung ist, dass die Versicherer auch hier die Verpflichtung haben Sie darüber zu informieren, wenn Daten von Ihnen geprüft werden. Jedoch kann dies auch schon längst passiert sein, bevor Sie eine Möglichkeit der Reaktion und Nachforschung hatten.

Diesem Dilemma hat der Gesetzgeber entgegengewirkt und eine Alternative eingeführt, welche die Versicherer verpflichtet Ihnen zwei Möglichkeiten anzubieten:

  • die generelle Entbindung
  • die Einzelfallbetrachtung

Neben einer generellen Entbindung können Sie darauf bestehen, dass der Versicherer Sie in jedem Einzelfall informiert, von welcher Person oder Einrichtung zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird.

Sie können dann individuell entscheiden, ob Sie zustimmen wollen, dass die Gesundheitsdaten durch den Versicherer erhoben und verwendet werden dürfen.

2. … zum Zwecke der Auskunft bei der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Hierbei handelt es sich um eine Pflicht, die Sie vor Vertragsabschluss haben. Es handelt sich dabei um alle Informationen, die der Versicherer von Ihnen braucht um Risikobeurteilung und tariflichen Einstufung korrekt vollziehen zu können.

Auch hier stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zu Verfügung:

  • die generelle Entbindung
  • die Einzelfallbetrachtung

Wichtig: Besonders bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind richtige und vollständige Daten von großer Bedeutung. Sie garantieren einen umfassenden Versicherungsschutz mit einer inständigen Risikobetrachtung.

  • Was Sie bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu beachten haben: Link zum Artikel

Auch Ärzte machen Fehler – schützen Sie sich davor!

Auch in diesem Fall ist allerdings die Erteilung einer generellen Genehmigung mit Vorsicht zu betrachten. Auch Ärzte sind nur Menschen und können Fehler machen!

So kann es passieren, dass auch ein Arzt eine unvollständige und nicht korrekte Angabe in Ihrer Krankenakte macht, die jedoch für Sie ein Risiko im Versicherungsschutz bedeuten könnte. Darüber berichtet haben schon zahlreiche Medien, u.a. die Süddeutsche Zeitung (hier klicken zum Artikel Millionenschaden – wenn der Arzt betrügt).

Um unangenehmen Situationen wie eben solchen entgegen zu wirken, empfiehlt es sich immer eine Einzelfallgenehmigung zu erteilen. Sie ermöglicht Ihnen, vorab Ihre Daten zu kontrollieren, zu lesen und erst dann an die Versicherungen weiterzuleiten.

Sie können die generelle Entbindung nachträglich ändern lassen

So vermeiden Sie Unstimmigkeiten und haben im Vorfeld die Möglichkeit Missverständnisse korrigieren zu lassen. Sollten Sie bereits vor 2010 Verträge geschlossen haben, die eine generelle Entbindung von der Schweigepflicht enthalten, dann haben Sie auch noch heute die Möglichkeit die erteilte Einwilligung zu widerrufen. Es bieten sich Ihnen zwei Varianten:

  1. Sie können Ihren behandelten Arzt direkt die Weitergabe Ihrer Daten verweigern, oder
  2. Sie untersagen den Versicherern eine Abfragung von Daten

Muster: beide Möglichkeiten einer Schweigepflichtentbindung

Nachfolgend habe ich Ihnen eine Beispielmuster als Bild eingefügt. Auf diesem Bild können Sie sehen, wie die Baloise BU-Versicherung Ihnen die freie Wahl einräumt. Sie können frei wählen, ob Sie der genereller- oder Einzelfallentbindung zustimmen. Setzen Sie Ihr Kreuz immer bei der Einzellfall-Schweigepflichtentbindung. Dadurch erhalten Sie ein höheres Maß an Sicherheit und Kontrolle.

Beispiel Msuter die zeigt, welche Möglichkeiten zu Schweigepflichtentbindung es gibt
Beispiel zu den beiden Möglichkeiten der Schweigepflichtentbindung

Resümee

Grundsätzlich sollten Sie immer darauf achten, dass Sie bei neuen Anträgen immer die Einzelfallvariante wählen. Diese kann oftmals mit mehr Aufwand verbunden sein, stellt jedoch für Sie eine sicherere Alternative dar.

Sollten Sie noch alte Verträge am laufen haben, dann ist es Ratsam auch diese ändern lassen. Die Erteilung einer generellen Schweigepflichtentbindung im Zweifel nicht von Vorteil und schafft im Einzelfall Risiken. Sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Schweigepflichtentbindungen haben, stehe ich Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. 

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