Wohngebäudeversicherung Hauskauf: Der Kauf einer Immobilie ist ein Projekt, das für die meisten Menschen nur einmal im Leben ansteht. Folglich sind hier keine Erfahrungswerte vorhanden, auch was die Gebäudeversicherung und den Eigentumswechsel angeht. Das kann für den neuen Hauseigentümer Nachteile nach sich ziehen.

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Bedacht wird im Zusammenhang mit dem Hauserwerb oftmals nicht, dass auch im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf erhebliche Probleme auftauchen können, wenn man sich hier als neuer Hauseigentümer nicht umfassend abgesichert hat.

Wohngebäudeversicherung Hauskauf

Die Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel der Immobilie

Wird ein Haus gekauft, dann ist es üblich, dass der neue Eigentümer Gebäudeversicherung beim Hauskauf zunächst einmal mit übernimmt. Das ist auch soweit gut, denn eine Prüfung, ob der bestehende Vertrag erhalten bleiben soll, kann nach dem offiziellen Eigentümerwechsel immer noch erfolgen.

Problematisch ist für den neuen Hauseigentümer allerdings, dass gerade in dieser Übergangsphase Gefahren lauern, die zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen können. Die Gebäudeversicherung beim Hauskauf geht im Rahmen der Änderungen im Grundbuch auf den neuen Hausbesitzer über.

Genau hier liegt aber das Problem der Versicherung beim Hauskauf, denn bis zur formalen Änderung des Eigentümers im Grundbuch ist der alte Hauseigentümer auch weiterhin der verantwortliche Versicherungsnehmer. Bis diese Formalien erfüllt sind, ist der alte Hauseigentümer als Versicherungsnehmer natürlich auch verantwortlich für die Zahlung der Beiträge für die Versicherung.

Das ist auch dann der Fall, wenn im Rahmen des Kaufvertrages eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, dass sowohl der Nutzen als auch die Lasten und die Gefahren auf den neuen Eigentümer übergehen, denn das gilt nicht für die Versicherung beim Hauskauf.

Wichtig für Käufer einer Immobilie ist deshalb, bei dem Verkäufer bezüglich der bestehenden Wohngebäudeversicherung genau nachzufragen und sich sowohl die Police der Versicherung als auch die Belege für die Beitragszahlungen zeigen zu lassen.

Nur wenn diese regelmäßigen Zahlungen gegeben sind, besteht nämlich im Schadensfall beim Hauskauf eine Gebäudeversicherung und auch ein Versicherungsschutz für den neuen Eigentümer.

Kauft man das Haus, die Police ist durch den noch nicht vollzogenen Eintrag ins Grundbuch noch nicht auf den neuen Eigentümer übergegangen und entsteht in diesem Zeitraum ein Schaden am Haus, wobei der alte Eigentümer die Beiträge in die Versicherung nicht ordnungsgemäß eingezahlt hat, dann bleibt der neue Eigentümer auf dem entstandenen Schaden sitzen.

Hier kann eine gefährliche Lücke entstehen, die für den neuen Eigentümer ein großes Problem nach sich ziehen kann. Schutz genießt der neue Eigentümer der Immobilie beim Hauskauf durch die Gebäudeversicherung innerhalb der Übergangsphase nur dann, wenn der alte Eigentümer zuverlässig bei der Zahlung seiner Beiträge war.

Die Versicherungsgesellschaften sind nicht zur Information verpflichtet

Verlässt sich der neue Eigentümer des Hauses auf einen bestehenden Versicherungsschutz, weil er von der Versicherungsgesellschaft nichts Gegenteiliges gehört hat, kann dies zu einem umfassenden Problem werden.

Die Gesellschaft ist nämlich keineswegs verpflichtet, den neuen Eigentümer über ausstehende Beiträge zur Wohngebäudeversicherung und damit einen nicht vorhandenen Versicherungsschutz zu informieren. Die Pflicht, sich über einen korrekt bestehenden Versicherungsschutz zu informieren, liegt ausschließlich beim neuen Eigentümer des Hauses.

Ein Urteil, das am Thüringer Oberlandesgericht ergangen ist, hat dies für die Versicherungsgesellschaften bestätigt und es besagt, dass seitens der Versicherungen keine Pflicht besteht, dem Käufer mitzuteilen, dass für die Wohngebäudeversicherung noch ausstehende Beiträge vorhanden sind, die der Vorbesitzer noch nicht gezahlt hat.

Im konkret verhandelten Fall ging es um ein abgebranntes Haus, das noch vor dem Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch zu Schaden kam. In diesem konkreten Fall lehnte die Versicherung die Leistung ab und bezog sich in der Begründung auf die noch ausstehenden Beiträge für die Wohngebäudeversicherung.

Im Urteil gab der Richter der Versicherung Recht. Die Information über noch ausstehende Beiträge für die Wohngebäudeversicherung muss seitens der Versicherung erst dann erfolgen, wenn die Änderung im Grundbuch erfolgt ist und die Police für die Versicherung in diesem Zusammenhang auf den neuen Eigentümer übertragen wurde.

Die Möglichkeit des Versicherungswechsels beim Hauskauf

Ist der Hauskauf erfolgt, dann besteht für den neuen Eigentümer im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung Kündigungsfrist ist auf 4 Wochen festgelegt nach Eintragung im Grundbuch.

Innerhalb dieser Wohngebäudeversicherung Kündigungsfrist kann der neue Eigentümer die vorhandene Wohngebäudeversicherung kündigen und dann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen.

Wichtig ist für Käufer im Zusammenhang mit dem Eigentümerwechsel, dass sie auch bei der Wohngebäudeversicherung genaue Prüfungen vornehmen. Sowohl die abgesicherten Leistungen wie auch die Beiträge sollten einer genauen Kontrolle unterzogen werden und es sollte zudem ein gründlicher Vergleich mit den Tarifen anderer Anbieter erfolgen.

Ein Versicherungsmakler ist der richtige Ansprechpartner, um diesen geplanten Wechsel sowie auch die vorhergehenden Prüfungen von Tarifen und Leistungen unabhängig und fachlich zu prüfen.

Wichtig beim Hauskauf ist also nicht nur eine korrekte und gründliche Prüfung der Immobilie. Auch der Gebäudeversicherung sollte beim Eigentumswechsel Aufmerksamkeit geschenkt werden. Blindes Vertrauen in den alten Hauseigentümer kann eine teure Fehlentscheidung sein, die im Zweifelsfall das gesamte Projekt des Eigentumserwerbs zusammenbrechen lässt und dem neuen Hauseigentümer im schlimmsten Fall nur einen Haufen Asche ohne jegliche Entschädigungsleistung anstelle der Immobilie übrig lässt.

Angebot für eine Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie an einem unverbindlichen Angebot zur Wohngebäudeversicherung Interesse haben, nutzen Sie bitte das Formular darunter und senden mir dieses ausgefüllt zurück per E-Mail (info@marco-mahling.de) oder Fax an 03212/1435487. Es gibt auch Anbieter am Markt, die bei Vertragsabschluss keine feste Versicherungssumme mit Ihnen vereinbaren (=Gebäudewert), sondern im Schadensfall nach Gutachten abrechnen. Das kann für die Kunden von Vorteil sein, weil man damit eine Unterversicherung umgeht.

Machen Sie den Naturgefahren-Check

Hier erfahren Sie, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft. Geben Sie im nachfolgenden Fenster die Postleitzahl des Immobilien-Standortes an und erhalten Sie Klarheit:

 

Günstige Wohngebäudeversicherung finden - machen Sie den Vergleich

Verschiedene Testergebnisse der renommierten Institution Stiftung Warentest zeigen Ihnen als Konsumenten beachtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsvarianten. Mit der falschen Versicherungsform können Sie jährlich bis zu 500 Euro verlieren. Ein Tarifvergleich lohnt sich allemal, um die günstige Wohngebäudeversicherung finden zu können.

Neben den Tarifunterschieden sollten Sie auch das Leistungsspektrum im Auge behalten, um sowohl eine günstige als auch eine effektive Gebäudeversicherung nutzen zu können.

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Versicherungsschutz und Versicherungssumme

Die gute Gebäudeversicherung kommt nicht nur für Kosten durch Feuer, Wasser und Unwetter auf, sondern bietet Ihnen eine umfangreiche Absicherung Ihres gesamten Besitzes. Dazu zählen auch Garagen, Geräteschuppen und diverse Nebengebäude. Die fest verankerten Teile des Hauses können zusätzlich geschützt werden.

Mit dem Wohngebäudeversicherung Vergleich finden Sie den Rundum-Schutz für Ihre Immobilie. Der Gebäudeversicherung Vergleich sorgt zudem für die optimale Höhe der Versicherungssumme. Diese können Sie meist individuell mit dem Anbieter vereinbaren, sodass der Wert dem Objekt entsprechend angepasst wird. Die Versicherungssumme wird in der Regel mit dem sogenannten Wert 1914 berechnet.

Welche Stolperfallen gibt es bei günstigen Wohngebäudeversicherung?

Beim Abschluss Ihrer Versicherung sollten Sie immer darauf achten, dass ein "gleitender Neuwert" vereinbart wurde. Die Versicherungssumme kann dadurch automatisch an die Wertsteigerung des Objektes angepasst werden. Andernfalls könnten Sie hohe finanzielle Verluste einbüßen und im Schadensfall weniger Geld von Ihrer zuständigen Versicherungsgesellschaft erhalten.

Rückfragen zur Wohngebäudeversicherung?

Wenn Sie dazu weitere Fragen haben zur Wohngebäudeversicherung, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu (info@marco-mahling.de) oder nutzen mein Kontaktformular.

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