Ist die Frage gestellt und mit einem großen „Ja“ beantwortet, kommt neben dem Glücksgefühl auch eine wahrlich große Organisation Ihrer Hochzeit auf Sie zu.

Diese sollte für jeden etwas Besonderes sein und daher gut geplant werden. Dabei gibt es auch wichtige rechtliche und versicherungstechnische Fragen, die Sie sich neben dem “normalen” Trubel im Bezug auf die Location, das Datum sowie die Gästeanzahl stellen sollten.

Hochzeitstisch

Vor der Hochzeit

Single-Leben Adè und “Hallo” zum Geld-sparen

Viele zukünftige Ehepartner sind berufstätig und haben daher neben Ihren eigenen Haushalt auch eine Vielzahl an Versicherungen, um die sich das Paar kümmern sollte. Dieser wichtige Aspekt wird meist über die Freude einer Hochzeit hinweg vergessen. Dabei können Sie und Ihr Partner nach der Hochzeit Geld sparen, indem Sie einige Versicherungen zusammenlegen.

Das bedeutet, ein Ehepartner ist weiterhin der Versicherungsnehmer, während der andere Ehepartner mitversichert wird. Hierbei wird meist der jüngere Vertrag gekündigt. Aber dazu später mehr. Neben den Versicherungen sind natürlich auch die Finanzen des jeweiligen Partners wichtig. Daher stellt sich auch häufig die Frage, ob ein Ehe-Vertrag notwendig ist.

Wann ist ein Ehe-Vertrag notwendig?

Wichtig ist es zu wissen, dass das Vermögen der Ehepartner nach der Eheschließung nicht einfach “in einen Topf” geworfen wird. Das bedeutet, dass das Paar nach der Hochzeit automatisch im gesetzlichen Güterstand der sogenannten “Zugewinngemeinschaft” lebt. Jedem bleibt also das erhalten, was er in die Ehe eingebracht hat. Sollte die Ehe doch scheitern, wird das Vermögen beim Zugewinnausgleich, also dem während der Ehe angesammelten Überschusses, aufgeteilt. Daher ist das jeweilige Vermögen der Ehepartner meist geschützt. Dennoch ist ein Ehe-Vertrag bei individuellen Situationen sinnvoll, um die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer
  • Deutliche Vermögens- und Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern
  • unterschiedliche Nationalitäten
  • Heirat im höheren Alter.

Kann ein Kredit für eine Hochzeit aufgenommen werden?

Für Ihre Hochzeit haben Sie klare Vorstellungen. Manche lassen sich jedoch nicht allein durch Ihre Rücklagen erfüllen. Trotzdem soll es der schönste Tag in Ihrem Leben werden. Genau aus diesem Grund ist es möglich einen Hochzeitkredit aufzunehmen und Ihre Wünsche zu finanzieren. Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

  • Höhe der gewünschten Kreditsumme
  • Länge der Laufzeit
  • Höhe Ihrer gewünschten Kreditraten
  • Mögliche Sondertilgungen

Ein wichtiger Aspekt ist es auch einen Kreditvergleich durchzuführen. So können Sie sich den lukrativsten Gläubiger herauspicken.

Sollten Konten zusammengelegt werden?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da es häufig von der individuellen Situation der Eheleute abhängt. Daher bietet es sich an mit dem sogenannten “Dreikontensystem” zuarbeiten. Dies bedeutet, dass jeder der Ehepartner weiterhin sein eigenes Gehaltskonto führt und man für gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Urlaub ein drittes Konto anlegt.

Kann eine Hochzeit versichert werden?

Eine Hochzeit ist häufig ein großer finanzieller Aspekt, der von dem Paar gemeinsam gestemmt wird. Daher ist es wichtig über eine Hochzeitsversicherung nachzudenken. Diese sichert in der Regel die größten Risiken bei einer Hochzeit ab. Wichtig ist jedoch, dass es sich hierbei um keine „Rücktrittsversicherung“ handelt, denn es wird nur bei Änderungen oder bei Ausfall der Hochzeit, sowie bei Abbruch wegen bestimmter Ereignisse gezahlt.

Meist werden jedoch nicht die kompletten Kosten von der Versicherung erstattet, sondern nur die bereits entstandenen Kosten. Achten Sie unbedingt auf die Vertragsbedingungen. Bei einer Hochzeitsversicherungen können Sie folgende Risiken absichern:

  • Verhinderung der Anreise von Bräutigam, Braut, Trauzeugen oder der direkten Familie
  • Stornierung oder Ausfall der Location z.B. durch Wasser- oder Feuerschaden
  • Krankheit oder Tod der Braut oder des Bräutigams, sowie bei direkten Angehörigen
  • Überbuchung eines gewählten Dienstleisters (z.B. der Fotograf)

Gern berate ich Sie individuell zu diesem Thema. Füllen Sie hierzu mein Kontaktformular aus.

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Brautpaar, hand in hand
Der schönste Tag ihres Lebens, verändert sehr viel für ihren Versicherungsstatus.

Nach der Hochzeit

Welche Versicherungen können nach der Hochzeit zusammengelegt werden?

Oft bringen Sie und Ihr Partner eigene Versicherungen bei der Eheschließung mit. Ein Zusammenschluss mancher Ihrer Versicherungen ist durchaus sinnvoll und bringt Vorteile. Dadurch zahlen Sie und Ihr Partner geringere Beitragskosten. Daher empfiehlt es sich bei folgenden Versicherungen über einen Zusammenschluss nachdenken:

Haftpflichtversicherung

Eine Familienhaftpflichtversicherungen bietet Ihnen die Möglichkeit Sie und Ihren Partner gemeinsam abzusichern. Außerdem ist dies meist günstiger als zwei Single-Polices. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder abgesichert sind. Nach der Eheschließung haben Sie meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dabei wird in der Regel die jüngere Police aufgehoben und der zu viel gezahlte Beitrag für die Doppel-Versicherung zum Teil zurückerstattet.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie und Ihr Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann kann die jüngst abgeschlossene Versicherung aufgrund der Doppelversicherung gekündigt werden. Auch hier wird der zu viel gezahlte Betrag anteilig zurückerstattet.

Hausratversicherung

Hierbei ist es auch wichtig gemeinsam die notwendige Deckungssumme festzulegen und diese gegebenenfalls anzupassen. Bei der Hausratversicherung zum Beispiel sollte die Deckungssumme immer dem Gesamtwert des jeweiligen Hausrats entsprechen. Dieser vergrößert sich in der Regel, wenn Sie und Ihr Ehepartner zusammenziehen und somit Ihre Hausstände zusammenlegen. Daher sollten Sie überflüssige Policen kündigen.

Auslandskrankenversicherung

Auch bei der Auslandskrankenversicherungen gibt es Partnertarife, die Sie nutzen können, um sich Beiträge zu sparen.

Neben diesen Versicherungen sollten Sie sich jedoch auch unbedingt über Anpassungen bei Ihrer Berufsunfähigkeits- Kapitallebens- sowie Risikolebensversicherung Gedanken machen. Bei diesen sind meist die Höhe der Versicherungssumme, sowie die bezugsberechtigten Personen zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.

Sollten Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie gern mein Kontaktformular ausfüllen, sodass ich mir ein Bild zu Ihrer Situation machen kann.

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