Kostenfalle Zahnbehandlung: Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Von älteren Menschen wird er gefürchtet, aber auch junge Menschen sucht er mitunter heim: Die Rede ist von dem oftmals kostspieligen Zahnersatz, der ohne das Vorhandensein einer separaten Zahnzusatzversicherung große finanzielle Probleme verursachen kann. Sehr teuer sind vor allem Zahnimplantate, die mit bis zu 3000 Euro zu Buche schlagen können, doch bei regelmäßiger Vorsorge erfährt man immerhin hier Unterstützung von der Krankenkasse.

Vornahme teurer Behandlungen
Eine Zahnzusatzversicherung kann sich in vielen Fällen und vor allem bei teuren Behandlungen bezahlt machen.

Krankenkassen erstatten nur maximal 65 Prozent der Normalkosten

Schnell ist es passiert und man benötigt Zahnersatz. Egal ob es sich dabei um den Lauf der Zeit oder beispielsweise einen Unfall beim Sport handelt: Die Kosten sind hoch:

  • Metallische Vollkrone ca. 280 Euro
  • Vollkeramik schlägt schon mit bis zu 1000 Euro zu Buche
  • Eine Brücke ist mit 700 Euro ebenfalls nicht günstig

Geht es um die Versorgung der Zähne, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung recht mager. Im Rahmen der Grundversorgung beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten nur mit einem Festzuschuss, der für die einfachste Form der zahnmedizinischen Regelversorgung gezahlt wird. Erhöht wird dieser Festzuschuss nur bei lückenloser Führung des Bonusheftes über einen bestimmten Zeitraum oder auch im Härtefall (geringes Einkommen). Der Festzuschuss beträgt generell 50 Prozent, bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre 60 und über zehn Jahre 65 Prozent.

KrankenkasseEigenanteil
Festzuschuss 50 % 336,50 € 336,50 €
Festzuschuss 60  % nach 5 Jahren403,80 €269,20 €
Festzuschuss 65  % nach 10 Jahren437,45 €235,55 €
Doppelter Festzuschuss673 €0 €

Die Spitze des Eisberges markieren Zahnimplantate, welche zwischen 2000 und 3000 Euro kosten. Muss ein Zahnersatz gemacht werden, kommt die Krankenkasse für 50 Prozent der Kosten auf. Ist das Bonusheft vollständig geführt, sind es, wie soeben aufgeführt, 65 Prozent. Man sieht also: Zahnzusatzversicherungen können sich ganz schnell rentieren. Das gleiche Prinzip wie für den Zahnzusatz bieten im Übrigen auch alle anderen Arten von Krankenzusatzversicherungen. Vergleichsportale wie krankenzusatzversicherung.de, haben sich darauf spezialisiert, verschiedene Krankenzusatzversicherungen zu vergleichen.

Günstige Zahnzusatzversicherungen decken nicht alle Anwendungen ab

Erstattung der Kosten
Wer bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nur auf die Kosten schaut, könnte am Ende auf eben jenen sitzen bleiben.

Rächen kann sich in diesem Zusammenhang, bei Zahnzusatzversicherungen lediglich auf den Preis zu schauen und beim günstigsten Angebot zuzuschlagen. Wissen muss man, dass sich derartige Versicherungen nämlich in der Höhe der prozentualen Erstattung unterscheiden. Günstige Tarife sind dabei schon für fünf bis 25 Euro pro Monat zu haben. Die Nachteile bestehen jedoch darin, dass die Kosten hier meist nur für folgenden Zahnersatz übernommen werden:

  • Kronen
  • Brücken
  • Implantate

Schon hochwertiger und wesentlich umfangreicher in Sachen Kostenabdeckung sind dagegen die sogenannten Komforttarife. Hier profitieren Versicherungsnehmer beispielsweise von der Übernahme der Kosten für Zahnfleisch- und Parodontosebehandlungen. Auch interessant für Personen im jüngeren Alter ist dabei die Übernahme der Kosten für die professionelle Zahnreinigung, wofür allerdings nur manche Policen aufkommen.

Bei sogenannten Altfällen greift der Versicherungsschutz nicht ein

Unliebsame Überraschungen in Sachen Zahnzusatzversicherung kann es geben, wenn man versucht, Altfälle geltend zu machen. So muss man bei Abschluss einer Zahnpolice berücksichtigen, dass es eine gewisse Wartezeit bis zur Kostenübernahme gibt.

Die erste Leistungserstattung kann deshalb vielfach nicht vor Ablauf von sechs bis acht Monaten nach einem erfolgten Vertragsabschluss erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, die bereits entsprechende Probleme haben, noch eben eine Versicherung abschließen und dann direkt die Kosten erstattet haben möchten.

Hinzu kommt neben der erwähnten Wartezeit   aber auch noch eine Höchsterstattungsgrenze wie bei huk.de. In den ersten fünf bis sechs Jahren gilt diese, doch wer im ersten Jahr keine Leistung beansprucht, dem steht immerhin im zweiten Jahr die doppelte Summe zu:

  1. Versicherte sollten die Festsetzung eines Höchstbetrages umgehen
  2. Je mehr in den Anfangsjahren erstattet wird, desto teurer ist die Police

Bei Zahnzusatzversicherungen rentiert sich immer ein früher Abschluss

 

Die Zahnzusatzversicherung gehört, wie viele andere Policen auch, zu denjenigen, bei denen sich laut wiwo.de ein möglichst früher Abschluss rentiert. Es gibt zwei Faktoren, die für die Höhe der Prämie verantwortlich sind:

Faktor Auswirkung
AlterJe jünger, desto günstiger
ZahnzustandJe besser, desto günstiger

Da auch Versicherungen wirtschaftlich orientierte Unternehmen sind, liegt es auf der Hand, dass jemand, der jung ist und über ein überwiegend einwandfreies Gebiss verfügt, weniger Beiträge zahlen muss als jemand, der älter und stark vorbelastet ist. Zutage tritt dies, wenn man zum Beispiel einen 20-Jährigen mit einem 55-Jährigen im Tarif vergleicht:

  1. 20-Jähriger zahlt 5,40 Euro monatlich
  2. 55-Jähriger zahlt 24,77 Euro monatlich

Vor dem Abschluss sollten künftige Versicherungsnehmer außerdem immer darauf achten, wie genau der Zahnersatz vom Versicherer definiert wird und einen Vergleich Zahnzusatzversicherung erstellen lassen.

Diese Leistungen können Sie von einer Zahnzusatzversicherung erwarten

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung erstrecken sich grundsätzlich über folgende Bereiche:

  • Zahnbehandlungen
  • prophylaktische Maßnahmen
  • Zahnersatz
  • kieferorthopädische Behandlungen

Zahnbehandlungen

Zunehmend haben Zahnbehandlungen eine große Bedeutung, wenn es um den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geht. Gerade Behandlungen mit privatärztlicher Versorgung (z. B. Füllungen aus Kunststoff und Komposit, Wurzelbehandlungen bei nicht erhaltenswerten Zähnen, Parodontalbehandlungen, chirurgische Behandlungen, Schienen- und Aufbissbehelfe) werden von der Zahnzusatzversicherung abgedeckt.

Prophylaktische Maßnahmen

Die professionelle Zahnreinigung ist wohl die bekannteste Prophylaxemaßnahme. Zwar zahlen inzwischen viele Krankenkassen einen Teil der dafür anfallenden Kosten, dank der Zahnzusatzversicherung können die Kosten aber komplett erstattet werden. In den Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung fallen außerdem Maßnahmen zur Feststellung sowie zur Vermeidung von Erkrankungen der Zähne, des Kiefers und des Mund- und Rachenraums sowie die Fluoridierung.

Zahnersatz

Die Kostenübernahme für Zahnersatz ist wohl einer der wichtigsten Bausteine der Zahnzusatzversicherung. Das liegt vor allem daran, dass der Eigenanteil an den Kosten bei Zahnersatz sehr hoch ist. Mit der Zahnzusatzversicherung werden unter anderem die Kosten für Zahn- und Teilkronen, Brücken und Prothesen, Inlays oder auch Reparaturen am Zahnersatz erstattet.

Kieferorthopädische Behandlungen

Hinweis: Grundsätzlich werden von der Zahnzusatzversicherung nur Leistungen erstattet, die auch medizinisch notwendig sind. Maßnahmen aufgrund kosmetischer Gründe werden nicht übernommen. 

Üblicherweise spielen kieferorthopädische Behandlungen vor allem bei jüngeren Patienten eine Rolle und so ist auch eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll. Wichtig ist die Absicherung dieses Leistungsbereichs vor allem deshalb, weil die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der Kosten erstatten und auch nur, wenn es sich um gröbere Fehlstellungen handelt. Erfolgt die Behandlung auch bei leichten Fehlstellungen, müssen Eltern die Kosten selbst zahlen. Diese erreichen nicht selten einen vierstelligen Bereich, eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen.

Zahnstaffel und Wartezeit: Leistungseinschränkungen zum Versicherungsbeginn

In der Zahnzusatzversicherung müssen Versicherte damit rechnen, dass direkt nach Vertragsabschluss noch einige Leistungseinschränkungen bestehen. Diese dienen dem Schutz der Versicherungsgesellschaft vor zu hohen Kosten. So gibt es in der Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit und außerdem eine so genannte Zahnstaffel.

Wartezeit

Nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung gilt zunächst eine Wartezeit. Während dieses Zeitraums erfolgt keine Erstattung für Behandlungen. Werden jedoch Behandlungen aufgrund eines Unfalls notwendig, dann entfallen die Wartezeiten, die üblicherweise wie folgt aussehen:

  • allgemeine Wartezeit für Prophylaxe und Zahnbehandlungen (3 Monate)
  • besondere Wartezeit für Zahnersatz und Kieferorthopädie (8 Monate)
Frau beisst in eine Moehre.
Schöne Zähne, richtig versichert.
Ersparen Sie sich unangenehme Zusatzkosten

Zahnstaffel

Mit der von Versicherungsunternehmen angewandten Zahnstaffel wird nach Vertragsabschluss ein Höchstbetrag festgesetzt, bis zu dem über einen bestimmten Zeitraum Behandlungen beim Zahnarzt von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Der Versicherungsvertrag regelt dabei die Höchstbeträge. Von Versicherer zu Versicherer sind diese mitunter verschieden, eine typische Zahnstaffel kann wie folgt aussehen:

  • Leistungen im 1. Jahr: bis 1.000 Euro
  • Leistungen im 2. Jahr: bis 2.000 Euro
  • Leistungen im 3. Jahr: bis 3.000 Euro
  • Leistungen im 4. Jahr: bis 4.000 Euro
  • Leistungen ab dem 5. Jahr: unbegrenzt

Auch bei der Zahnstaffel gilt, dass die Übernahme der Behandlungskosten aufgrund eines Unfalls ohne Begrenzung erfolgt.

Gibt es eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Viele Kunden von mir fragen sich:Gibt es Zahnzusatzversicherung auf dem deutschen Markt die sofort und ohne Wartezeit Leistungen erstattet?Diese Frage meiner Kunden muss in 2 Stufen beantwortet werden!

Zuerst kann man diese erste Frage mit “ja” beantworten.
Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen auf dem Markt die sofort und auch ohne Summenbegrenzungen leisten. Entweder nur für Zahnerhalt, oder auch für Zahnersatz und Zahnerhalt.

Daran schließt sich aber zwingend eine zweite Frage an: “Gibt es auch Zahnzusatzeversicherungen auf dem Markt die sofort leisten auch wenn ein Leistungsfall bereits eingetreten ist?” (Also der Zahnarzt hat eine konkrete Behandlung bereits angeraten oder diese hat sogar schon begonnen)
Die Antwort zur zweiten Frage lautet: Nein. Ein Versicherungsgrundsatz im deutschen Versicherungswesen lautet: Keine Leistung für bereits entstandene Schäden. Dadurch soll die Versicherungsgemeinschaft vor einer ungerechtfertigten Ausnutzung geschützt werden. Das gilt nicht nur bei Zahnzusatzversicherungen sondern auch bei Rechtsschutzversicherungen oder gar Pflegezusatzversicherungen.

Dies bedeutet konkret, dass eine Versicherungsgesellschaft, auch wenn sie ansonsten keine Wartezeiten hat, nicht für Schäden aufkommen wird, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten bzw. vorhanden sind. Also wenn Sie als Kunde oder Interessent bereits eine Zahnarztrechnung bekommen haben oder er Ihnen eine Behandlung angeraten hat, wird diese nicht erstattet. Ausschlaggebend ist hier, inwieweit Ihr Zahnarzt bereits Schäden diagnostiziert hatte und was in Ihrer Patientenakte steht. Manche Zahnzusatzversicherungen fragen bei den ersten großen Rechnungseinreichung, nach Ablauf der Wartezeit, bei dem behandelnden Zahnarzt nach, wann diese Behandlung angeraten wurden. Wenn Sie auf der Suche nach einer seriösen Zahnzusatzversicherung sind, dann hilft Ihnen die Waizmanntabelle bei der Auswahl.

 

Direkt vergleichen

Nutzen Sie den nachfolgenden Waizmann-Rechner um direkt passende Zahnzusatzversicherungen aus der Waizmantabelle auszuwählen.

 

Gibt es Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Für alle Menschen, die aufgrund der Anzahl fehlender Zähne oder im Fall, dass diese Personen bereits bei einer anderen Zahnzusatzgesellschaften abgelehnt wurden, keine Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen erhalten, könnte eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung von Interesse sein.

Auch der Münchener Verein bietet eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit an.

In diesem Bereich gibt es nur sehr wenige Anbieter. Die meisten dieser Tarife waren von den Leistungen her bisher eher dürftig.
Ziemlich neu und empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang die Universa dentprivat. Diese sichert bis zu 90% der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz, sowie Prophylaxe ab. Eine günstigere Variante und reine Zahnersatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist die Inter Dental Komfort (mehr Infos darüber weiter unten). Bei der Inter sind nur Zahnersatzmaßnahmen, jedoch keine Zahnbehandlungen wie bei der Universa DentPrivat versichert.

Rückfragen / weitere Unterlagen zur Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie weitere Fragen haben zur Zahnzusatzversicherung oder ein persönliches Angebot zur Zahnzusatzversicherung wünschen, senden Sie mir bitte eine E-Mail zu (info@marco-mahling.de) oder nutzen mein Kontaktformular.

Zur Kontaktaufnahme – Hier klicken!

 

weitere Artikel aus unserem Blog

Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und allgemein darüber:

Quellen:
puhhha – 545702287 / Shutterstock.com
Studio Romantic – 539034556 / Shutterstock.com